Bundesfeier am Rhein

Der 1. August ist der Nationalfeiertag der Schweiz, der im Kanton Basel-Stadt mit der offiziellen Bundesfeier auf dem Bruderholz gefeiert wird. Der Nationalfeiertag startet in Basel jedes Jahr jedoch bereits am 31. Juli mit der Bundesfeier am Rhein, wo ab 17 Uhr über 90 Beizen und Verkaufsstände sowie zahlreiche Live-Konzerte den Besucherinnen und Besuchern Unterhaltung bieten und um 23 Uhr das Feuerwerk gezündet wird. Das Festgelände erstreckt sich am Kleinbasler Rheinufer von der Johanniter- bis zur Wettsteinbrücke sowie im Grossbasel von der Johanniterbrücke bis zur Mittleren Brücke und von der Schifflände bis zum Marktplatz.

An der Bundesfeier am Rhein wird der Schweizer Nationalfeiertag bereits am 31. Juli gefeiert.

Infos

Anfahrt: Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel (es sind keine Parkplätze vorhanden). Ab 16 Uhr wird die Mittlere Brücke und ab 21 Uhr werden die Wettstein- und die Johanniterbrücke für den Fahrverkehr (inkl. Velos) gesperrt (kurzfristige Änderungen vorbehalten).

Veloparkplätze: Als Ersatz für die aufgehobenen Veloparkplätze können Velos auf dem Petersplatz und beim Klingentalweglein (unter dem Baumhain neben der Kaserne) abgestellt werden.

Guter Blick auf das Feuerwerk von Johanniter- und Wettsteinbrücke: Besucherinnen und Besuchern, die nur für das Feuerwerk in die Stadt kommen, wird empfohlen, das Feuerwerk von der Johanniter- oder Wettsteinbrücke zu bewundern. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein und sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden.

Schwimm- und Schifffahrtssperre: Aufgrund der Aktivitäten auf dem Rhein wird eine zeitweilige, koordinierte Schifffahrtssperre für die Gross- und Kleinschifffahrt verhängt. Rheinschwimmerinnen und Rheinschwimmer müssen ab 17 Uhr den Abschnitt Wettsteinbrücke bis Johanniterbrücke meiden.

Privates Feuerwerk: Das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31. Juli und 1. August nur von 18 Uhr bis 1 Uhr erlaubt. Ausserhalb dieser Zeitfenster ist das Abbrennen untersagt. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art in Menschenansammlungen äusserst gefährlich und daher strikte verboten.

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Organisation

Für die Organisation ist der ehrenamtlich wirkende Verein «Bundesfeier am Rhein» verantwortlich, mit Unterstützung der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartementes des Kantons Basel-Stadt.

Bewerbungen
Der Verein «Bundesfeier am Rhein» legt Wert darauf, Vereinen und Gruppierungen aus der Region die Möglichkeit zu geben, einen Stand an der Bundesfeier am Rhein zu betreiben. Anfragen können an folgende E-Mail Adresse gerichtet werden: bundesfeier@bs.ch